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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Beherbergungsbetrieb Babelfish GmbH

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten zur Beherbergung sowie aller für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des  Babelfish Hostels, Haugerring 2, 97070 Würzburg, Betreiber: Babelfish GmbH, im folgenden „Leistungserbringer“ genannt.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leistungserbringers, wobei §540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Leistungserbringer zustande. Eine verbindliche Direktbuchung über Vermittler und Buchungsportale ist nur bis 9 Personen und bis 7 Nächte möglich. Größere Buchungen können nur direkt angefragt werden, der Leistungserbringer ist an eine Zusage durch einen Vermittler (Buchungsportal) nicht gebunden. Dem Kunden entstandene Buchungskosten sind nicht erstattungsfähig. Die 9 Personen / Nächte Grenze gilt auch für die Summe zusammenhängender Einzelbuchungen. Hat der Leistungserbringer bereits eine Anfrage eines Kunden abgelehnt, behält er sich vor, auch eine Buchung des gleichen Kunden über einen Vermittler nicht zu akzeptieren. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind Leistungserbringer und Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Leistungserbringer mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Alle Ansprüche gegen den Leistungserbringer verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betten oder Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Leistungserbringers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Leistungserbringers an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Rechnungen des Leistungserbringers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Der Leistungserbringer ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Leistungserbringer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Reservierung unter Bekanntgabe einer verbindlichen Ankunftszeit am Tag vor der Anreise zu bestätigen. Ohne Bestätigung bzw. bei verspäteter Anreise verfällt die Buchung. Der Leistungserbringer ist berechtigt, stattdessen bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer gültigen Kreditkarte zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Leistungserbringer ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen.

§4 Rücktritt des Kunden (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Leistungserbringers

Bei Rücktritt des Kunden hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Leistungserbringer einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffel zu bezahlen:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise: 10% des Vertragswertes
  • Rücktritt bis 7 Tage vor Anreise: 50% des Vertragswertes
  • Rücktritt bis 1 Tag vor Anreise: 75% des Vertragswertes
  • danach, bzw. bei Nichtanreise 100% des anteiligen Preises der ersten Nacht und 75% der Folgenächte

Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis für Kost und Logis, jedoch ohne lediglich vermittelte Zusatzleistungen von Dritten. Sind höhere Anzahlungen als die obigen Stornogebühren vereinbart oder geleistet, so gelten diese als Stornogebühr. Die Stornierung muß schriftlich erfolgen. Sollte eine  Rückerstattung der geleisteten Anzahlung aus Kulanz seitens des Leistungserbringers erfolgen wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Anzahlungsbetrags erhoben. Der Leistungserbringer kann den Kunden jedoch für Storno- / Schadensersatzforderungen für im Namen des Kunden bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Der Leistungserbringer ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Kunden davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden.

Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§5 Rücktritt des Leistungserbringers

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Leistungserbringer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern/Betten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Leistungserbringers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Abs. 6 der vorliegenden AGB verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer des Leistungserbringers gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Leistungserbringer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist der Leistungserbringer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Leistungserbringer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 der vorliegenden AGB gegeben ist; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person und Alter des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Leistungserbringer begründeten Anlass zu der Annahme hat, das Ansehen des Leistungserbringers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Leistungserbringer zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend Buchungen von/für:

  • „Jungesellenabschiede; Stag / Hen – nights“
  • Mitführen von Tieren aller Art; außer diese sind vorher schriftlich durch den Leistungserbringer bestätigt worden
  • Vertreter rassistischer, rechtsradikaler oder sonstiger gewaltbereiter Weltanschauungen
  • Buchungen betäubungsmittelabhängiger, alkoholisierter oder aus anderen Gründen offenkundig nicht zurechnungsfähiger Personen
  • Gruppen- und langfristige Buchungen (>9 Personen oder >7 Nächte) über Buchungsportale, auch wenn diese aus mehreren Einzelbuchungen unter 9 Personen bestehen. Solche Buchungen müssen grundsätzlich direkt angefragt werden.

Bei berechtigtem Rücktritt des Leistungserbringers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Rückgewähr geleisteter Zahlungen.

§6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Betten. Gebuchte Zimmer/Betten stehen dem Kunden frühestens ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich zu melden, andernfalls trifft Ihn die Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Betten des Leistungserbringers bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt  zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Leistungserbringer auf Grund der verspäteten Räumung des Zimmers/Bettes für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.

Der Leistungserbringer ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden im Zimmer, unvertragsgemässe Nutzung und gesonderten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigung zu berechnen.

§7 Haftung des Leistungserbringers

Der Leistungserbringer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind im Rahmen geltenden Rechts ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Leistungserbringer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungserbringers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Leistungserbringers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Leistungserbringers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird der Leistungserbringer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Dem Kunden ist bekannt, dass eine Besonderheit des Beherbergungsbetriebes  darin besteht, das u.a. Mehrbettzimmer vermietet werden, welche nicht zwingend abzuschließen sind und dadurch andere Personen als der Gast selbst Zugang zum Zimmer haben. Der Leistungserbringer bietet die Verwahrung von Wertgegenständen an und hat in jedem Mehrbettzimmer ausreichend Spinde für sonstige Gegenstände zur Verfügung. Der Leistungserbringer haftet nicht für Verlust oder Diebstahl aus dem Gebäckaufbewahrungsraum oder die allgemein zugänglichen Gepäckboxen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Leistungserbringer Anzeige macht (§ 703 BGB).

§8 Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen wir als Bestandteil unserer Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen 6 bzw. bei Rechnungen 10 Jahre aufbewahren; das gilt auch für Emails und Datenbankeinträge.
Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen das zwar die Aufbewahrungspflichten erfüllt, jedoch der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann so klein wie möglich ist. In keinem Fall werden die Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet oder gar an Dritte , unberechtigte, weitergegeben.

§9 Wahrung der Privatsphäre

Bei Buchung eines Bettes in einem Mehrbettzimmer teilen Sie das Zimmer und den Schlüssel mit Ihnen unbekannten Dritten. Bitte buchen Sie ein Privatzimmer, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Die Zimmer werden während der Belegung täglich zwischen 11:00 und 16:00 vom Personal begangen um den Müll zu entfernen, und falls möglich den Boden zu fegen und zu wischen. Bitte sagen Sie uns bescheid, falls Sie dies nicht wünschen. Eingangsbereiche und Flure werden zur Vorbeugung von Diebstählen videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden nach 30 Tagen vernichtet.

§10 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Leistungserbringers. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Leistungserbringers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Leistungserbringers. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.